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   OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13   

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OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13 (https://dejure.org/2013,42601)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.2013 - 14 Wx 47/13 (https://dejure.org/2013,42601)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - 14 Wx 47/13 (https://dejure.org/2013,42601)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzung für die Beschwerdefähigkeit einer formlosen Mitteilung von Gründen gegen eine gewünschte Amtslöschung; Wirksamkeit einer eingetragenen Unterteilung von Sondereigentum ohne Zuordnung betroffener Räume zum neuen Miteigentumsanteil; ...

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 53 Abs. 1 Satz 2
    Unterteilung von Sondereigentum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Mitteilung von einer Amtslöschung entgegenstehenden Gründen; Voraussetzungen für die Entstehung isolierten Sondereigentums

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Mängel der Teilungserklärung bei der nachträglichen Unterteilung von Sondereigentum; Löschung wegen inhaltlicher Unzulässigkeit der Eintragung im Grundbuch; Ausweisung eines durch Sondereigentums-Teilung entstandenen Raumes "zur Gemeinschaftsbenutzung"; ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 53 Abs 1 S 2 GBO, § 71 Abs 1 GBO, § 71 Abs 2 S 2 Alt 2 GBO, § 75 GBO, § 1 Abs 5 WoEigG
    Wohnungsgrundbuchsache: Voraussetzung für die Beschwerdefähigkeit einer formlosen Mitteilung von Gründen gegen eine gewünschte Amtslöschung; Wirksamkeit einer eingetragenen Unterteilung von Sondereigentum ohne Zuordnung betroffener Räume zum neuen Miteigentumsanteil; ...

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Mitteilung einer Amtslöschung entgegenstehender Gründe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen wirksamer Unterteilung von Sondereigentum!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentum: Formalien beim Grundbuchamt (IMR 2014, 1090)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Einbeziehung von Gemeinschaftseigentum bei Unterteilung! (IMR 2014, 250)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Umwandlung von Sonder- in Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung! (IMR 2014, 249)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 49
  • ZMR 2014, 303
  • Rpfleger 2014, 313
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.2004 - V ZR 210/03

    Gutgläubiger Erwerb von aus einer Unterteilung hervorgegangenem Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13
    a) Inhaltlich unzulässig ist eine Eintragung, die ihrem -gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnden- Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10, 11).

    b) Die Befugnis zur Aufteilung beschränkt sich aber auf das Sondereigentum des Teilenden, der deshalb nicht ohne Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer Räume einbeziehen kann, die im gemeinschaftlichen Eigentum stehen (BGH NJW-RR 2005, 10, 11).

  • OLG Köln, 03.01.2011 - 2 Wx 197/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Äußerung von Bedenken durch das

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13
    Anders als in den Fällen des OLG Köln (FGPrax 2011, 172) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2521) sprach hier aus Sicht des Empfängers nichts dafür, daß noch eine förmliche Entscheidung nachfolgen werde.

    Geht eine Beschwerde -wie hier-unmittelbar bei dem Beschwerdegericht ein, so ist dieses berechtigt, selbst zu entscheiden, ohne die Sache zunächst dem Grundbuchamt zur Prüfung der Abhilfe zuzuleiten (Demharter a.a.O. § 75 Rn 1; OLG Köln FGPrax 2011, 172).

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13
    Denn das WEG sieht Mitsondereigentum als dinglich verselbständigte Untergemeinschaft an einzelnen Räumen nicht vor (BGH DNotZ 1996, 289, 292).
  • OLG Schleswig, 29.09.2006 - 2 W 108/06

    Kein Mitsondereigentum an wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13
    Sollte damit gemeint sein, daß es sich um gemeinschaftliches Eigentum der Inhaber der neuen Wohnungseigentumseinheiten Nr. 2 (neu) und Nr. 3 handele, verkennt diese Betrachtungsweise, daß nach geltendem Recht Sondereigentum an Räumen immer nur einem Miteigentumsanteil zugeordnet sein kann (vgl. OLG Schleswig DNotZ 2007, 620, 621).
  • OLG München, 03.04.2007 - 32 Wx 33/07

    Neues Gemeinschaftseigentum durch Unterteilung des Sondereigentums - kein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13
    Ein Sondereigentum ohne Verbindung mit einem bestimmten Miteigentumsanteil verstößt gegen zwingendes Recht; ein isoliertes Sondereigentum ist nicht denkbar (OLG München DNotZ 2007, 946, 947).
  • BayObLG, 19.03.1998 - 2Z BR 113/97

    Wirksamkeit der Unterteilung eines Wohnungseigentums

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13
    Damit verlautbart das Grundbuch auch insoweit einen Rechtszustand, den es als Ergebnis einer Unterteilung nicht geben kann (BayObLG NJW-RR 1999, 8, 9) und liegt eine inhaltlich unzulässige Eintragung vor.
  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2013 - 14 Wx 47/13
    Anders als in den Fällen des OLG Köln (FGPrax 2011, 172) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1980, 2521) sprach hier aus Sicht des Empfängers nichts dafür, daß noch eine förmliche Entscheidung nachfolgen werde.
  • OLG München, 23.06.2016 - 34 Wx 189/16

    Einfache Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf Nachweis und Fälligkeit der

    Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO wären die Eintragungen nur, wenn sie nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • OLG München, 28.05.2018 - 34 Wx 251/16

    Grundbuchberichtigung: Auslegung einer während der Beurkundung vorgenommenen

    Inhaltlich unzulässig im Sinne des § 53 Abs. 1 S. 2 GBO ist eine Eintragung, wenn sie nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbart, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16

    Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei

    a) Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die ihrem - gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLG DNotZ 1988, 784/786; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • OLG München, 15.06.2016 - 34 Wx 210/16

    Verbot der Überpfändung in der Immobiliarvollstreckung

    Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2017 - 20 W 161/17

    Voraussetzungen für Amtslöschung nach § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO

    Die hier mit Beschluss des Grundbuchamtes vom 15. Mai 2017 erfolgte Ablehnung der Anregung, eine Amtslöschung der in Abt. II Nr. 6 eingetragenen Grunddienstbarkeit vorzunehmen, stellt eine abschließende sachliche Entscheidung des Grundbuchamtes im Sinne des § 71 Abs. 1 GBO dar, gegen welche die Grundbuchbeschwerde eröffnet ist, mit welcher nach § 71 Abs. 2 Satz 2 GBO das Ziel verfolgt werden kann, das Grundbuchamt zur Löschung dieser Eintragung anzuweisen (vgl. OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49 ff [OLG Karlsruhe 16.12.2013 - 14 Wx 47/13] ; OLG München, Beschluss vom 27.02.2015 - 34 Wx 345/14 - dok. bei Juris; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 71 Rn. 26; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn 472; ).
  • OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 19/16

    Protokollierter Verleich - Kindesunterhalt ohne Angabe eines Enddatums

    a) Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLG DNotZ 1988, 784/786; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16

    Amtswiderspruch - Grundbuchamt

    a) Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die ihrem - gegebenenfalls durch Auslegung zu ermittelnden - Inhalt nach einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLG DNotZ 1988, 784/786; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • OLG München, 04.08.2017 - 34 Wx 464/16

    Unzulässigkeit der Beschwerde eines Nacherbens gegen die Ablehnung der Eintragung

    Gegen die Zurückweisung ist die unbeschränkte Beschwerde nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthaft (OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer GBO 3. Aufl § 53 Rn. 55; Demharter GBO 30. Aufl. § 71 Rn. 26).
  • OLG München, 10.01.2017 - 34 Wx 436/16

    Eintragung einer Zwangshypothek bei Zug-um-Zug zu bewirkender Gegenleistung des

    Unzulässig im Sinne von § 53 Abs. 1 Satz 2 GBO sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLG DNotZ 1988, 784/786; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56).
  • OLG München, 16.12.2016 - 34 Wx 292/16

    Unzulässige Eintragung einer Grunddienstbarkeit mangels Angabe ihres wesentlichen

    Unzulässig in diesem Sinne sind nur Eintragungen, die nach ihrem Inhalt einen Rechtszustand oder -vorgang verlautbaren, den es aus Rechtsgründen nicht geben kann (BGH NJW-RR 2005, 10/11; BayObLGZ 2001, 301/305; OLG Karlsruhe FGPrax 2014, 49/50; Hügel/Holzer § 53 Rn. 56), wobei sich die Unzulässigkeit der Eintragung aus dem Eintragungsvermerk selbst oder den zulässig in Bezug genommenen Eintragungsunterlagen ergeben muss (BayObLGZ 1975, 398/403).
  • OLG München, 07.09.2017 - 34 Wx 69/17

    Wiederherstellung zerstörter oder abhanden gekommener Grundbücher und Urkunden

  • OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 327/16

    Grundbuchbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Löschung des

  • OLG München, 10.02.2016 - 34 Wx 337/15

    Vollstreckung rückständiger Beitragsforderungen durch den

  • OLG München, 27.10.2020 - 34 Wx 568/19

    Zur Zulässigkeit der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek an einem in

  • OLG München, 01.03.2016 - 34 Wx 70/16

    Beschwerde gegen die Eintragung verteilter Zwangshypotheken

  • OLG München, 27.02.2015 - 34 Wx 345/14

    Grundbuchamt, Beschwerdeberechtigung, Beschwerdeverfahren, Rechtsmittelbelehrung,

  • OLG Köln, 05.07.2021 - 2 Wx 183/21

    Löschung einer im Grundbuch eingetragen Dienstbarkeit Voraussetzungen für eine

  • LG Bochum, 24.01.2018 - 4 O 245/17

    Zuordnung eines im Dachgeschoss/Spitzboden ausgebauten Raumes zum

  • OLG Frankfurt, 22.02.2022 - 20 W 168/21

    Isolierte Löschung eines Mithaftvermerks nach § 48 GBO

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